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PFAS Verbot – Kunststoff Alternativen zu PTFE und Co.

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  • PFAS Verbot – Kunststoff Alternativen zu PTFE und Co.
  • Im Rahmen der für 2025 von der Europäischen Chemikalien Agentur ECHA geplanten Neuregulierung von kurzkettigen Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), stehen gegenwärtig auch Fluorpolymere und Fluorelastomere und ihre Anwendungen auf dem Prüfstand.

    Was sind PFAS?

    PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese Stoffgruppe umfasst nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS kommen nicht natürlich vor und werden erst seit den späten 1940ern hergestellt. Chemisch gesehen bestehen die organischen Verbindungen aus Kohlenstoffketten verschiedener Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Am häufigsten werden perfluorierte Carbon- und Sulfonsäuren sowie deren Vorläuferverbindungen verwendet. Als Vorläuferverbindungen werden Stoffe bezeichnet, die zu diesen persistenten perfluorierten Stoffen (PFAS) abgebaut werden können.1

    Stetig wird an Alternativen zu PFAS geforscht, um mittel- und langfristig konforme Materialien anbieten zu können. 

    Welche Kunststoffe / Elastomere fallen unter das PFAS Verbot?

    Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen haben einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung der PFAS bei der ECHA eingereicht. Erklärtes Ziel: Die Verwendung sowie das Inverkehrbringen von PFAS enthaltenden Erzeugnissen in der EU neu zu regulieren und falls erforderlich, zu beschränken. Ausnahmen soll es lediglich für essenzielle Einsatzbereiche geben, die im Rahmen des Beschränkungsprozesses definiert werden.2 Die Untersuchung umfasst unter anderem Fluorpolymere wie z.B. PTFE, PVDF, FEP, ETFE, die als Dichtungswerkstoff aktuell unersetzbar sind. Auch Fluorelastomere wie z.B. FPM und FFKM zählen dazu.

    Welche Fristen gelten für das PFAS Verbot?

    Bei der Sammlung der Informationen zum eingereichten Beschränkungsdossier haben die fünf durchführenden staatlichen Organisationen wesentliche Anwendungsbereiche von Fluorpolymeren bisher nicht berücksichtigt und den damit verbundenen Stand der Technik in vielen und wesentlichen Teilen außer Acht gelassen. Die im Dossier formulierten Beschränkungsvorschläge führen in ihrer jetzigen Form zu einem grundsätzlichen zukünftigen Verbot von Fluorpolymeren. Ausnahmen gibt es dementsprechend nur für aktive Substanzen in Bioziden, Pflanzenschutzmitteln sowie Human- und Tierarzneimitteln.

    Es werden zwei Restriktionsoptionen mit entsprechenden Fristen beschrieben. Die striktere Restriktionsoption 1 (RO1) sieht ein Verbot aller Stoffe 18 Monate nach Inkrafttreten vor. Die milderen Übergangsvorschläge (RO2) sehen zeitliche Aufschübe von zusätzlich fünf, respektive zwölf Jahren für wenige Anwendungen vor, darunter Brennstoffzellenmembranen (fünf Jahre) oder Fluorpolymere im Bereich „Petroleum and Mining“. Ausnahmen oder zeitliche Aufschübe z.B. für PTFE- oder FKM-Dichtungsmaterialien in der Chemie- oder Pharmaindustrie sind aktuell noch nicht vorgesehen.3

    Nach der Anhörung und Einschätzung der Ergebnisse durch die ECHA werden Fristen und Fristenverlängerungen mitgeteilt. 

    PFAS Verbot – aktueller Stand und weiterer Verlauf  |  UPDATE 03/2024

    Im Rahmen des Beschränkungsverfahrens führte die ECHA vom 22. März 2023 bis 22. September 2023 eine öffentliche Konsultation durch, um möglichst viele Daten und Informationen zur Beurteilung der Auswirkungen des Verbots zu sammeln. Der Ablauf kann hier eingesehen werden.

    5600 Stellungnahmen von 4400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen wurden bei der ECHA eingereicht. Die ECHA Komitees RAC und SEAC werden diese in den nächsten Wochen sichten und diskutieren. 

    Am 13. März 2024 teilt die ECHA mit, dass zwischen März und September 2024 weitere Meetings zu verschiedenen Unterthemen anstehen. Die finale Entscheidungsfindung wird sich nach unserer Einschätzung mindestens bis in den Herbst 2024 verzögern. 

    Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es weder ein Verbot der genannten Stoffe, noch eine Verordnung oder Richtlinie zur Handhabung. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf für Unternehmen.

    Absaugvorrichtung aus PET hergestellt durch additive Fertigung

    Timeline ECHA4

    PFAS Verbot bei Kunststoffen und Dichtungen – unsere Einschätzung

    Fluorkunststoffe gelten als Polymers of low concern (PLC), von denen nicht die Gefahren ausgehen sollten, die bei anderen PFAS bestehen. Die Fluorkunststoffe verfügen über eine hochmolekulare Struktur (große Polymerketten) und sollten somit nicht zu problematischen Gesundheitsrisiken führen.

    Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass diese Werkstoffe einen hohen strategischen Stellenwert in nahezu allen Technologiesektoren haben und aktuell keine gleichwertigen Ersatzwerkstoffe bekannt sind. Die aktuell verwendeten Werkstoffe sind über Jahrzehnte untersucht und finden breitflächig Anwendung – auch in der Medizin. Somit fällt hoffentlich keine leichtfertige Entscheidung. Bei einer gewissenhaften Untersuchung und Bewertung, so die Einschätzung unserer Experten, sollten Fluorpolymere und Fluorelastomere von den Verboten nicht betroffen sein.

    Umstellungen sind allerdings bei den Herstellungsprozessen zu erwarten, die Einfluss auf den Preis und Verfügbarkeit haben werden. So musste bereits 2020 der für die Herstellung von Polytetrafluorethylen (PTFE) eingesetzte Hilfsstoff Perfluoroktansäure im Zuge der Regulation von PFOAs durch die ECHA ersetzt werden.5

    Inwieweit die Herstellungsprozesse noch weiter angepasst werden müssen, bleibt abzuwarten. Ansätze in der Industrie existieren bereits.

    PFAS Verbot – wir bleiben für Sie am Ball!

    Intensiv beobachten wir ständig den Regulierungsprozess und leiten daraus nötige Maßnahmen ab. Wir sind optimal vernetzt in der Kunststoff- und Dichtungsbranche. Zusätzlich werden wir durch die tec4U GmbH im Bereich Product und Material Compliance professionell beraten. Ergeben sich relevante Entscheidungen für Produkte aus Fluorpolymere und Fluorelastomere werden wir unsere Kunden darüber rechtzeitig informieren. Zum aktuellen Zeitpunkt sind Maßnahmen noch nicht zielführend, da man sich im Bereich des PFAS-Verbotes noch in der Konsolidierungsphase befindet und noch keinerlei verbindliche Entscheidungen getroffen wurden.

    Fit für die Zukunft – Hänssler bietet PFAS freie Alternativen

    Als Verarbeiter von Elastomeren und Kunststoffen sind wir breit aufgestellt und hochflexibel. Unser großes Netz an Lieferanten bietet uns eine Vielzahl von Werkstoffen, die wir in unserem modernen Maschinenpark zerspanen oder 3D-drucken können.

    Als Kunststoffprofis kennen wir die Eigenschaften und Vorzüge einer Vielzahl von Werkstoffen. Unser technischer Vertrieb und unsere Ingenieure unterstützen Sie gerne bei der Findung von Alternativen zu PTFE und Co.  – individuell auf Ihren Einsatzbereich abgestimmt. Auf diese Weise können Sie bei Bedarf schon heute proaktiv einem möglichen Verbot entgegenwirken und umgehend auf einen alternativen Werkstoff umstellen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

    Ihre Experten für PFAS

    1 „Was sind PFAS und inwiefern sind sie für meine Gesundheit gefährlich? — Europäische Umweltagentur“, HelpCenter FAQ, zugegriffen 12. April 2023, https://www.eea.europa.eu/de/help/haeufig-gestellte-fragen-faq/was-sind-pfas-und-inwiefern.

    2 „Hohe Hürden für Fluorpolymere“, Kunststoffe: Nachrichten, Stellenmarkt, Produkte für die Kunststoffindustrie | Kunststoffe.de, zugegriffen 12. April 2023, https://www.kunststoffe.de/a/fachartikel/hohe-huerden-fuer-fluorpolymere-2057112.

    3 „dicht-_ak-dichtungen.pdf“, zugegriffen 12. April 2023, https://www.isgatec.com/media/esvh3qra/dicht-_ak-dichtungen.pdf.

    4 „All news – ECHA“, zugegriffen 12. April 2023, https://echa.europa.eu/de/-/echa-publishes-pfas-restriction-proposal.

    5 Martin Heidenreich, „EU verbietet PFOA“, Text, Umweltbundesamt (Umweltbundesamt, 9. Mai 2017), https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-verbietet-pfoa.