PFAS Verbot – Kunststoff Alternativen zu PTFE und Co.

Das geplante PFAS Verbot ist ein zentrales Thema für viele Industrien, da es nicht nur kurzlebige Chemikalien, sondern auch langlebige Hochleistungswerkstoffe betreffen könnte.
Im Rahmen der von der Europäischen Chemikalien Agentur ECHA geplanten Neuregulierung von kurzkettigen Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), stehen gegenwärtig auch Fluorpolymere und Fluorelastomere und ihre Anwendungen auf dem Prüfstand. Auch das Pendant der ECHA in den USA, die EPA plant mit der TSCA Section 8(a)(7) mittelfristig das Verbot von PFAS Substanzen. Wir haben die aktuellsten Entwicklungen im Überblick!
Was ist PFAS?
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese Stoffgruppe umfasst nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS kommen nicht natürlich vor und werden erst seit den späten 1940ern hergestellt.
Chemisch gesehen bestehen die organischen Verbindungen aus Kohlenstoffketten verschiedener Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Am häufigsten werden perfluorierte Carbon- und Sulfonsäuren sowie deren Vorläuferverbindungen verwendet.
Für die Dichtungstechnik ist unter den PFAS besonders PTFE (ugs. Teflon) relevant, weil es mit seinem günstigen Eigenschaftsprofil ein etablierter Werkstoff ist.

Stetig wird an Alternativen zu PFAS geforscht, um mittel- und langfristig konforme Materialien anbieten zu können.
PFAS Verbot – aktueller Stand und weiterer Verlauf | UPDATE 02.06.2026
Am 22. Mai 2026 bezog die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Stellung zur geplanten PFAS-Beschränkung.
In dem Dokument unterstützt die DIHK eine Regulierung von PFAS grundsätzlich, kritisiert aber den pauschalen Gruppenansatz für rund 10.000 Stoffe als unverhältnismäßig, insbesondere da zukunftsweisende Industrien und der ohnehin schon bedrängte Produktionsstandort Deutschland von einem Verbot besonders getroffen werden.
Die für die Dichtungstechnik zentralen Forderungen der DIHK sind:
- Risikobasierter, stoffbezogener Ansatz statt eines pauschalen Gruppenverbots
- Einzelne Werkstoffe – wie die Fluorpolymere und Fluorelastomere PTFE, FKM und FFKM – sollen gesondert geprüft und gegebenfalls von der Beschränkung ausgenommen werden
- Längere Übergangsfristen sollen vorgesehen werden: 18 Monate seien unrealistisch – gefordert werden mindestens 36 Monate
- Für sicherheitskritische Anwendungen ohne gleichwertige Alternative (u. a. Dichtungen und Schmierstoffe) sollen verlängerbare oder unbefristete Ausnahmen gelten
- Es werden ausreichende Fristen für Ersatzteile gefordert, da industrielle Anlagen oft über Jahrzehnte im Einsatz sind
Ein Verbot hält die DIHK vor allem dort für vertretbar, wo für die jeweilige Anwendung bereits qualitativ gleichwertige, technisch und wirtschaftlich tragfähige Alternativen am Markt verfügbar sind. Nach unser eigener Einschätzung dürfte dies beispielsweise auch die Teflon-Beschichtung von Pfannen und andere alltägliche Anwendungen von PFAS betreffen.

PFAS Verbot – was bisher geschah
Damit beteiligte sich die DIHK an der am 26. März 2026 gestarteten Konsultation zum SEAC-Stellungnahmeentwurf. Stakeholder konnten in dieser 60-tägigen Phase über eine strukturierte Umfrage fundierte Daten zur Verfügbarkeit und technischen Machbarkeit von Alternativen einreichen.
Das SEAC-Komitee der ECHA beschloss am 11. März 2026 in Helsinki seinen Stellungnahmeentwurf zum geplanten PFAS-Beschränkungsverfahren. Damit lag erstmals eine sozioökonomische Einschätzung zum PFAS-Verbotsverfahren vor.
Am 3. März 2026 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA in Helsinki seine Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsvorschlag. Der RAC kam darin zu dem Schluss, dass PFAS ein wachsendes Risiko für Mensch und Umwelt darstellten: Die Stoffe seien hochpersistent, kontaminierten Grundwasser und Böden und würden mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden wie Krebs und Fortpflanzungsschädigungen in Verbindung gebracht. Ein umfassendes Verbot sei der wirksamste Weg, diese Risiken zu minimieren.
Die ECHA veröffentlichte am 20. August 2025 ein überarbeitetes Hintergrunddokument und erreichte damit einen weiteren Meilenstein im Verfahren zum PFAS-Verbot 2025. Diese Fassung basierte auf über 5.600 Beiträgen aus der öffentlichen Konsultation und bildete die Grundlage für das laufende PFAS-Verbot-ECHA-Verfahren.
Erweiterte Anwendungsbereiche
Erstmals berücksichtigte die ECHA Anwendungen, die im ursprünglichen Vorschlag (Januar 2023) nicht einzeln genannt worden waren. Neu aufgenommen wurden u. a.:
- Druckverfahren
- Dichtungen (darunter zahlreiche PFAS-Dichtungen wie PTFE oder FKM / FPM)
- Maschinenbau
- Weitere medizinische Anwendungen
- Militärische Anwendungen
- Sprengtechnik
- Technische Textilien
- Breitere industrielle Anwendungen
Damit rückte PFAS in Dichtungen stärker in den Fokus – mit potenziellen Folgen für Lieferketten.
PFAS Verbot – was wird diskutiert?
Die ECHA diskutiert verschiedene Beschränkungsoptionen:
- Vollständiges Verbot mit wenigen Ausnahmen
- Übergangsfristen für essenzielle Anwendungen
- Dynamische Bedingungen, bei denen PFAS weiter genutzt werden dürfen, sofern Risiken kontrolliert werden können
Für Unternehmen bedeutet dies: Wo immer möglich, sollten Alternativen geprüft werden – etwa PFAS-freie Dichtungen oder Schmierstoffe ohne PFAS.
PFAS Verbot – welche Materialien sind für die Industrie besonders relevant?
Für die Industrie sind Fluorpolymere (z. B. PTFE, PVDF, FEP, ETFE) sowie Fluorelastomere (z. B. FPM / FKM, FFKM). Diese Materialien gelten in Chemie- und Pharmaanwendungen, aber auch in Energie und Maschinenbau, als unverzichtbar. Experten gehen davon aus, dass die Produktion angepasst werden muss, um langfristig PFAS-freie Dichtungen oder Ersatzstoffe zu ermöglichen.
PFAS Verbot – internationale Entwicklungen
Auch international steigt der Druck:
- In den USA gilt ab 2025 eine Meldepflicht für PFAS in importierten Waren.
- Bundesstaaten wie Minnesota und Maine haben bereits konkrete Produktverbote verabschiedet – darunter Kochgeschirr, Textilien und Outdoor-Ausrüstung.
Damit gewinnt das Thema PFAS-Verbot auch global an Bedeutung.
PFAS Verbot bei Kunststoffen und Dichtungen – unsere Einschätzung
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Lieferketten: Schon heute sind Engpässe bei bestimmten Rohstoffen und somit in PFAS Dichtungen spürbar.
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Compliance: Dokumentationspflichten werden für viele Unternehmen zur Pflicht.
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Chancen: In zahlreichen Anwendungen lassen sich PFAS-haltige Dichtungen bereits heute durch PFAS-freie Dichtungen oder alternative Werkstoffe ersetzen – oft mit besseren Eigenschaften und höherer Wirtschaftlichkeit.
Fazit
Das geplante PFAS-Verbot wird weitreichende Auswirkungen auf viele Branchen haben. Wer sich rechtzeitig mit Alternativen beschäftigt, kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch neue Chancen nutzen.
Wir beraten Sie als Experte für Dichtungstechnik.
Ihre Experten für PFAS
Offizielle ECHA-Meldung vom 20. August 2025 zur Überarbeitung des PFAS-Beschränkungsvorschlags (echa.europa.eu, vdma.org)
Hintergrundwissen zu PFAS & deren gesundheitlicher Wirkung (de.wikipedia.org)
Aktuelle Fachbeiträge zu regulatorischen Entwicklungen (specialchem.com, APA Engineering)
Informationen der US-EPA zu TSCA Section 8(a)(7) (epa.gov)
Häufig gestellte Fragen zum PFAS Verbot
PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen: eine große Gruppe künstlich hergestellter, fluorhaltiger Chemikalien. Sie sind wegen ihrer sehr stabilen Struktur oft extrem langlebig, können sich in der Umwelt anreichern und stehen deshalb im Fokus von Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie regulatorischen Beschränkungen.
Ja – bestimmte PFAS gelten als gesundheitlich bedenklich, weil sie sehr langlebig sind, sich teilweise im Körper anreichern und in Studien mit Effekten auf das Immunsystem (z. B. verminderte Impf-Antikörperantwort) sowie Stoffwechsel-/Leberveränderungen in Zusammenhang stehen. Ob ein konkretes Risiko besteht, hängt jedoch stark davon ab, welches PFAS vorliegt und wie hoch und wie lange die Aufnahme ist.
Die EU will PFAS weitgehend beschränken, weil viele dieser Stoffe extrem persistent sind, sich bei fortgesetzter Freisetzung in Umwelt und Menschen anreichern können und Boden-, Grund- und Trinkwasser langfristig belasten. Das macht Schäden schwer rückgängig und Sanierungen teuer. Statt nur einzelne PFAS zu verbieten, setzt die EU stärker auf gruppenweite Regeln, um Ausweichsubstitutionen zu vermeiden und Einträge über den gesamten Lebenszyklus zu senken. In der Dichtungstechnik betrifft das sowohl fluorhaltige Dichtungswerkstoffe als auch prozessbedingte Hilfsstoffe – weshalb Substitution und PFAS-Management zunehmend wichtiger werden.
Ein pauschales Verbot von PTFE gibt es aktuell nicht. PTFE gehört jedoch zur PFAS-Stoffgruppe und steht deshalb im Fokus einer geplanten EU-weiten PFAS-Beschränkung unter REACH. Wahrscheinlicher als ein „Totalverbot“ sind anwendungsbezogene Einschränkungen, Übergangsfristen und Ausnahmen für schwer ersetzbare Einsätze. In der Praxis bedeutet das: PTFE wird nicht automatisch verboten, aber der Einsatz kann je nach Anwendung künftig stärker begründungspflichtig werden – und es lohnt sich, PFAS-freie Dichtungsalternativen bzw. material- und prozessseitige Optionen frühzeitig zu prüfen.











