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Hänssler Compliance / Hin­weis­ge­ber­schutz gemäß Richtline EU 2019/193

Das Familienunternehmen Hänssler in Mannheim steht für nachhaltiges Wachstum sowie gegenseitigen Respekt. Wir handeln stets nach Recht und Gesetz. Seit über 35 Jahren fußt unser Erfolg auf dem gegenseitigen Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter.

Sollten Sie Hinweise auf unangemessenes Verhalten bei Hänssler haben, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt.

Beispiele hierfür wären:
  • Betrug und Untreue

  • Korruption und Bestechung

  • Diskriminierung und Belästigung sowie Mobbing
  • Verletzung von Datenschutzvorschriften
  • Verstöße in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus
  • Betrug in den Bereichen Bilanzierung, interne Kontrollen oder Rechnungsstellung
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Verletzung von Vorschriften zu Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Sonstige nicht genannte Verstöße
Gut zu Wissen!
  • Jeder Hinweis wird verfolgt.
  • Wir antworten fristgerecht.
  • Sofern Sie keine personenbezogenen Daten abgeben, ist technisch keine Rückverfolgung zu Ihnen möglich.
  • Ihre Angaben werden verschlüsselt an unser Hinweisgeber-Team weitergeleitet.
  • Nach Ihrer Meldung wird ein geschütztes Postfach für Sie eingerichtet. Notieren Sie sich unbedingt die Zugangsdaten, um später Zugriff zu haben und mit uns zu kommunizieren.

Bitte nutzen Sie zur anonymen Meldung von etwaigen Verstößen unser sicheres Hinweisgebersystem. Hänssler setzt hierbei auf die deutsche Meldeplattform hintcatcher.

Hier finden Sie die Anleitung zum Umgang mit dem Hänssler Hinweisgebersystem.

Achtung!

Dieses System darf nicht missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben.
Gemeldete Informationen können interne und behördliche Untersuchungsverfahren zur Folge haben.

Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Übermitteln Sie uns daher bitte ausschließlich Informationen nach bestem Wissen und Gewissen.

Sollte eine unmittelbare Bedrohung für Leben oder Eigentum bestehen und Sie sofortige Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte unbedingt die bekannten Notfallzentralen. Meldungen über das Hänssler Hinweisgeberschutz – Portal werden unter Umständen erst mit wenigen Tagen Verzögerung bearbeitet.