Dichtungen konform der EUDR Entwaldungsverordnung EU 2023/1115

Worum geht es bei der EU-Entwaldungsverordnung?
Die EU Deforestation Regulation, kurz: EUDR gilt als „Nachfolger“ der EU-Holzhandelsverordnung und hat das Ziel, entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern. In Deutschland ist für die Umsetzung der EU Entwaldungsverordnung die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt. „Dazu regelt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.“ Letzteres kann dann der Fall sein, wenn bei der Gewinnung auf nicht-nachhaltige Landwirtschaft gesetzt wird.
Welche Erzeugnisse sind von der EUDR betroffen?
Die Entwaldungsverordnung EU 2023/1115 behandelt keinesfalls nur den Umgang mit Bäumen bzw. Wäldern. Relevante Rohstoffe (Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz) und daraus hergestellte Erzeugnisse (> 800 Produktgruppen) werden hier geregelt.
Wieso sind Dichtungen von der EU Entwaldungsordnung betroffen?
Dichtungen werden auch heute noch oft aus Naturprodukten, nämlich Naturkautschuk, bekannt als Natural Rubber oder NR, gefertigt. Dafür wird die Rinde der Kautschukbäume verletzt und der austretende Saft gesammelt und weiterverarbeitet. Ebenfalls ist Naturkautschuk in Werkstoff-Kombinationen wie z.B. SBR / NR enthalten.
Ob ein Erzeugnis EUDR relevant ist, entscheidet seine Zolltarifnummer (auch bekannt als EZT, Taric oder HS-Code). Die IHK bietet eine Übersicht der von der EUDR betroffenen Warengruppen. Für Dichtungen relevant ist im Besonderen die Zolltarifnummer 4016xxxx „Waren aus Weichkautschuk“. In der Regel wird hier der vollständige Code 40169300 (Andere Waren aus Weichkautschuk Dichtungen) genutzt. Ob die Ware von innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurde, spielt übrigens keine Rolle.
Bin ich als Kunde von Dichtungen überhaupt von der Entwaldungsverodnung EUDR betroffen?
Zwar wird hier aktuell unterschieden, ob das eigene Unternehmen ein oder kein KMU ist und um eine kurzfristige Aufschiebung der Verordnung verhandelt, doch mittelfristig müssen sich die meisten Unternehmen mit der EUDR auseinandersetzen. Es wird auch bei Aufschub keine Änderung der Verordnung selbst geben. Selbst wenn Sie persönlich nicht betroffen sind, werden Ihre Großkunden EUDR-Konformitäten entlang der Lieferkette fordern.
Müssen Sie dafür eine eigene EUDR-Risikoanalyse nach Artikel 10 Absatz 2 durchführen, ist das sehr zeitaufwändig. Dazu gehören Datenerhebungen und Datensammlungen entsprechend Artikel 9 EUDR in Form von Geolokalisierungen und Bewertungen der gekauften Produkte nach Herkunftsland, betroffener Ware,… Erfolgen muss dies stets unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht in Form einer EUDR Sorgfaltserklärung, die entsprechend übermittelt werden muss. Im Falle von Verstößen sind Strafen bei Missachtung von bis zu 4% des Jahresumsatzes möglich.

Die Lösung: EUDR konforme Hänssler Dichtungen und Dichtungskomponenten
Unsere Dichtungsprodukte sind im Standard ausschließlich Synthesekautschuke ohne Beimengungen von Naturkautschuk. Dies bestätigen wir Ihnen gerne bei Lieferung mit einer entsprechenden EUDR-Konformitätserklärung. Trotz der betreffenden Zolltarifnummer fallen unsere Produkte entsprechend nicht unter die Entwaldungsverordnung. Das erhalten Sie schriftlich. Sie sparen sich so einen Berg Recherche- und Nachweisarbeit und können Ihren Kunden mit gutem Gewissen schon heute EUDR-konforme Produkte anbieten.

















