REACH
Definition und Zweck von REACH
REACH ist die Abkürzung für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. Gemeint ist die EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sie legt fest, wie chemische Stoffe in der EU hergestellt, importiert, verwendet und in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Kernzweck ist ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt.
REACH verlangt zugleich Transparenz in der Lieferkette. Unternehmen sollen wissen, welche gefährlichen Stoffe in Materialien, Vorprodukten und Bauteilen enthalten sind. In der Kunststoff- und Dichtungstechnik wird REACH deshalb relevant, sobald bestimmte Stoffe eingeschränkt sind, vor allem Anhang XVII, oder wenn SVHC, besonders besorgniserregende Stoffe, in Erzeugnissen vorkommen.
| Frage in der Praxis | Was REACH dazu regelt | Warum es für Dichtungen zählt |
|---|---|---|
| Was steckt chemisch im Produkt? | Informations- und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette | Rezepturbestandteile können Pflichten auslösen |
| Darf ein Stoff noch eingesetzt werden? | Beschränkungen, Anhang XVII, und ggf. Zulassung, Anhang XIV | Additive oder Prozesshilfen können betroffen sein |
| Wer muss informieren? | Pflichten hängen von Rolle und Produkttyp ab | Dichtungen werden oft als Erzeugnisse gehandelt |
Geltungsbereich: Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (was ist ein „Erzeugnis“?)
REACH unterscheidet drei Ebenen, die in technischen Lieferketten oft gleichzeitig vorkommen. Ein Stoff ist eine einzelne Chemikalie. Ein Gemisch ist eine Mischung aus Stoffen, etwa ein Klebstoff, ein Öl oder ein Reinigungsmittel. Ein Erzeugnis ist ein Gegenstand, dessen Funktion primär durch Form, Oberfläche oder Gestaltung bestimmt wird, nicht durch seine chemische Zusammensetzung.
Für die Dichtungstechnik ist diese Abgrenzung zentral. Ein O-Ring, eine Profildichtung oder eine Formdichtung sind in der Regel Erzeugnisse. Die Pflichten entstehen dann häufig über die Frage, ob Kandidatenlisten-Stoffe in relevanten Konzentrationen enthalten sind. Gemische sind eher dort im Fokus, wo Dichtungen verarbeitet werden, etwa bei Montagehilfen oder Beschichtungen.
REACH-Rollen entlang der Lieferkette und typische Pflichten
Welche Pflicht konkret gilt, hängt davon ab, wer Sie im Markt sind. Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender und Lieferant haben unterschiedliche Verantwortung. In der Dichtungstechnik sind Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen besonders häufig betroffen, weil sie Informationspflichten in Richtung Kunde auslösen oder weiterreichen müssen.
| Rolle | Kurzdefinition | Häufige REACH-relevante Aufgaben im Dichtungsumfeld |
|---|---|---|
| Hersteller | stellt in der EU her | Stoff-/Materialdaten einholen, Konformität absichern |
| Importeur | bringt aus Nicht-EU in die EU | Pflichten können direkt beim Importeur anfallen |
| Nachgeschalteter Anwender | verwendet Stoffe/Gemische beruflich | sichere Verwendung nach Vorgaben, Prozesschemikalien prüfen |
| Lieferant (von Erzeugnissen) | liefert Bauteile/Komponenten | Art.-33-Informationen zu SVHC bereitstellen |
SVHC, Kandidatenliste und Pflichten bei
SVHC bedeutet Substances of Very High Concern, also besonders besorgniserregende Stoffe. Dazu zählen unter anderem CMR-Stoffe, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, sowie PBT/vPvB-Stoffe, sehr langlebig und bioakkumulierend. Entscheidend ist, wann ein Stoff in die Pflichtlogik fällt: Auslöser ist die Aufnahme in die ECHA-Kandidatenliste.
Für Erzeugnisse gilt eine zentrale Schwelle: , also mehr als 0,1 Masse-Prozent des SVHC im Erzeugnis. Wird diese Schwelle überschritten, greift Artikel 33: Lieferanten müssen gewerblichen Abnehmern Informationen geben, die eine sichere Verwendung ermöglichen. In der Praxis umfasst das mindestens den Stoffnamen und sinnvolle Hinweise zur Handhabung.
Zusätzlich kann Artikel 7(2) relevant werden. Dann ist eine Mitteilung an die ECHA erforderlich, wenn der SVHC sowohl im Erzeugnis enthalten ist als auch insgesamt je Hersteller oder Importeur in den betroffenen Erzeugnissen anfällt. Damit wird aus einer reinen Informationspflicht eine formelle Meldepflicht.
Dokumente und Datenaustausch in der Lieferkette
REACH-Konformität wird im Alltag selten „am Werkstoffnamen“ entschieden. Sie wird über Daten abgesichert, die zeigen, welche Stoffe in welchem Anteil vorkommen und welche Listen geprüft wurden. Deshalb werden in Dichtungsprojekten häufig schriftliche Erklärungen und Materialdaten ausgetauscht.
- SVHC-Erklärung, bezogen auf die Kandidatenliste, meist mit Datum/Version
- Material- oder Stoffdaten zur Rezepturtransparenz auf angemessenem Niveau
- Sicherheitsdatenblatt (SDB), vor allem für Gemische wie Klebstoffe oder Montagehilfen
SCIP-Meldung als gekoppelte Zusatzanforderung
Im Umfeld von REACH taucht oft SCIP auf. SCIP steht für Substances of Concern In articles as such or in complex objects und stammt aus dem EU-Abfallrecht. Für Unternehmen wirkt es trotzdem wie eine direkte Verlängerung von REACH, weil der Auslöser ähnlich ist: SVHC aus der Kandidatenliste in Erzeugnissen, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
SCIP ist stark datengetrieben. Es verlangt typischerweise Angaben zur Bauteilstruktur, Artikel in komplexen Objekten, und zur Zuordnung des SVHC. In Lieferketten der Dichtungstechnik wird die SCIP-Fähigkeit daher oft früh abgefragt, etwa wenn Dichtungen als Bestandteil größerer Baugruppen geliefert werden.
Zulassung (Anhang XIV) vs. Beschränkung (Anhang XVII) und typische Relevanz für Dichtungswerkstoffe
REACH nutzt zwei besonders wirksame Instrumente, die in technischen Anwendungen unterschiedliche Folgen haben. Zulassung steht in Anhang XIV: Für bestimmte besonders kritische SVHC ist eine Verwendung nach einem Stichtag, Sunset Date, nur noch erlaubt, wenn für die konkrete Verwendung eine Zulassung erteilt wurde. Das ist vor allem dann relevant, wenn ein Stoff gezielt in Prozessen oder Rezepturen eingesetzt wird.
Beschränkungen stehen in Anhang XVII. Sie legen fest, ob ein Stoff gar nicht oder nur unter Grenzwerten und für bestimmte Anwendungen verwendet oder in Verkehr gebracht werden darf. Für Dichtungen ist das häufig der unmittelbarere Hebel, weil Beschränkungen typische Einsatzbereiche betreffen können.
In der Dichtungstechnik sind Werkstoffe selten „ein Stoff“. Elastomere und technische Kunststoffe bestehen aus einer Polymermatrix plus Additiven wie Weichmachern, Füllstoffen, Prozesshilfen oder Vulkanisationschemikalien. REACH bewertet jedoch Chemikalien, nicht Handelsnamen von Werkstoffen. Deshalb läuft die Bewertung in der Praxis über Stofflisten, Lieferantenerklärungen und Materialdaten. Auf hoher Ebene sind dabei Stoffgruppen relevant, die in Rezepturen vorkommen können, etwa bestimmte Weichmacher oder bestimmte fluorierte Chemikalien.
Eine belastbare REACH-Bewertung gelingt meist dann, wenn früh klar ist, welche Rolle ein Unternehmen einnimmt, ob ein Produkt als Erzeugnis oder Gemisch gilt und welche Kandidatenlisten-Stoffe tatsächlich enthalten sind. Bei komplexen Lieferketten kann eine spezialisierte regulatorische Beratung sinnvoll sein.












